Wir von der Stiftung Akkreditierungsrat möchten uns auf den folgenden Seiten vorstellen und Ihnen unsere Arbeit näherbringen.
Die Stiftung Akkreditierungsrat ist eine gemeinsame Einrichtung der Länder für die Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen. Der Akkreditierungsrat als zentrales Beschlussgremium entscheidet über die Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen, hochschuleigenen Qualitätssystemen und alternativen Verfahren.
Gemeinsam mit Hochschulen, Agenturen, Studierenden, Vertretungen der Länder und der Berufspraxis bringen wir die nationale Weiterentwicklung der Qualität in Studium und Lehre voran. Außerdem gestalten wir internationale Zusammenarbeit im Bereich der Akkreditierung und der Qualitätssicherung, um die Idee eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums zu verwirklichen.
(12 Wochen bis zu AR-Sitzung)
2026
Musterrechtsverordnung in der Fassung vom 21.11.2024, beschlossen von der 1. Wissenschaftsministerkonferenz.
Musterrechtsverordnung in der Fassung vom 21.11.2024, beschlossen von der 1. Wissenschaftsministerkonferenz.
Der ratifizierte Studienakkreditierungsstaatsvertrag regelt das Akkreditierungssystem nach neuem Recht.