Stiftung Akkreditierungsrat

Wir von der Stiftung Akkreditierungsrat möchten uns auf den folgenden Seiten vorstellen und Ihnen unsere Arbeit näherbringen.

Die Stiftung Akkreditierungsrat ist eine gemeinsame Einrichtung der Länder für die Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen. Der Akkreditierungsrat als zentrales Beschlussgremium entscheidet über die Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen, hochschuleigenen Qualitätssystemen und alternativen Verfahren.

Gemeinsam mit Hochschulen, Agenturen, Studierenden, Vertretungen der Länder und der Berufspraxis bringen wir die nationale Weiterentwicklung der Qualität in Studium und Lehre voran. Außerdem gestalten wir internationale Zusammenarbeit im Bereich der Akkreditierung und der Qualitätssicherung, um die Idee eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums zu verwirklichen.

Termine

Einreichung Anträge Erst-/
Konzeptakkreditierungen

(12 Wochen bis zu AR-Sitzung)

Sitzungstermine

2026

  1. 12./13.03.2026 (128. Sitzung)
  2. 25./26.06.2026 (129. Sitzung)
  3. 23./24.09.2026 (130. Sitzung)
  4. 03./04.12.2026 (131. Sitzung)

Pressemitteilung zur 126. Ratssitzung

Akkreditierungsrat beschließt eine Handreichung zu Alternativen Verfahren und behandelt 177 Anträge auf Programm- und Systemakkreditierung.…

Antragsbearbeitungszeiten

Der Vorsitzende des Akkreditierungsrates, Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Bargstädt, und der Geschäftsführer der Stiftung Akkreditierungsrat, Dr.…

Antragsbearbeitungszeiten 2

Der Vorsitzende des Akkreditierungsrates, Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Bargstädt, und der Geschäftsführer der Stiftung Akkreditierungsrat, Dr.…

Antragsbearbeitungszeiten 3

Der Vorsitzende des Akkreditierungsrates, Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Bargstädt, und der Geschäftsführer der Stiftung Akkreditierungsrat, Dr.…

Unsere Kennzahlen

724

Akkreditierte Studiengänge
Siegel-Systemakkreditierung

5021

Systemakkreditierte Hochschulen

79

Alternative Verfahren

FAQ – Häufig gestellte Fragen

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Welche Unterlagen müssen bei Antragstellung vorgelegt werden?
Wann muss ich den Antrag auf Reakkreditierung beim Akkreditierungsrat stellen, damit keine Akkreditierungslücke entsteht?

Relevante Dokumente

Gebührenordnung der Stiftung Akkreditierungsrat (2023)

Musterrechtsverordnung in der Fassung vom 21.11.2024, beschlossen von der 1. Wissenschaftsministerkonferenz.

Gebührenordnung der Stiftung Akkreditierungsrat (2023)

Musterrechtsverordnung in der Fassung vom 21.11.2024, beschlossen von der 1. Wissenschaftsministerkonferenz.

Studienakkreditierungsstaatsvertrag

Der ratifizierte Studienakkreditierungsstaatsvertrag regelt das Akkreditierungssystem nach neuem Recht.